In allen Bundesländern gibt es inzwischen einen Sprachtest schon vor der Einschulung, mit dem die Sprachfähigkeit der Kinder ermittelt wird. Allerdings sind die Verfahren überall sehr untrschiedlich und manches ändert sich schnell. Für alle Bundesländer gilt in der Regel, dass Kinder, die keine Kita besuchen, im Testzeitraum des Landes vom Schulamt zu einer Überprüfung des Sprachstandes eingeladen werden.
Baden-Württemberg: Die Schuleingangsuntersuchung erfolgt in zwei Stufen, bei der ersten 1 ½ bis 2 Jahre vor der Einschulung wird ein Sprachtest durchgeführt: Heidelberger Auditiven Screening in der Einschulungsuntersuchung (HASE) und/oder der Sprachentwicklungstest für drei- bis fünfjährige Kinder (SETK 3-5). Wird bei dem Test ein Zusatzförderbedarf festgestellt, wird das Kind im Kindergarten nach dem Konzept intensive Sprachförderung (ISK) und/oder Singen-Bewegen-Sprechen (S-B-S) gefördert.
Bayern: Kinder, deren Eltern beide nicht deutschsprachiger Herkunft sind, werden im vorletzten Kindergartenjahr mit SISMIK getestet und je nach Ergebnis nehmen sie im letzten Kindergarten Jahr am Vorkurs 240 teil.
Berlin: Die Kinder werden 15 Monate vor der Einschulung von Pädagogen der Kita hinsichtlich ihrer Sprachentwicklung getestet. Falls ein zusätzlicher Förderbedarf besteht, nimmt das Kind an einer zusätzlichen Sprachförderung im letzten Kita-Jahr teil.
Brandenburg: Im Jahr vor der Einschulung erfolgt eine Sprachstandsfeststellung mit dem Screeningverfahren WESPE, bei Auffälligkeiten erfolgt ein weiterer Sprachtest und falls erforderlich eine gesonderte Sprachförderung.
Bremen: Ein Jahr vor der Einschulung wird mit einem Sprachtest die Sprachentwicklung der Kinder überprüft, sollte ein Förderbedarf ersichtlich sein, nimmt das Kind an einer zusätzlichen Sprachförderung durch eine Sprachförderkraft teil.
Hamburg: Bereits vor der Schulanmeldung finden in den Grundschulen Gespräche mit kleinen Tests zur Feststellung des Sprachstandes statt. Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf kommen im letzten Kita-Jahr in eine Vorschulklasse, wo sie eine spezielle Förderung erhalten. Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Broschüre zum Hamburger Sprachförderkonzept
Hessen: Mit dem Kindersprachscreening KISS gibt es in Hessen ein Verfahren, mit dem alle 4- bis 4 ½-Jährigen Kinder systematisch getestet werden. Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf werden ihren Defiziten entsprechend gefördert.
Mecklenburg-Vorpommern: Hier warte ich noch auf Informationen, im Internet heißt es nur, dass es derzeit keine verpflichtenden Tests gibt. Im Rahmen des Beobachtungsverfahrens „Grenzsteine der Entwicklung“ wird auch die Sprachentwicklung beobachtet und die Förderung in der Kita entsprechend angepasst.
Niedersachsen: Bei der Schulanmeldung etwa 15 Monate vor der Einschulung wird der Sprachstand der Kinder getestet und falls sich ein zusätzlicher Förderbedarf zeigt, nimmt das Kind im letzten Kitajahr an einer Sprachfördermaßnahme in der Kita oder in der Grundschule teil, je nach Organisation vor Ort.
Nordrhein-Westfalen: Kindergärten haben die Auswahl unter verschiedenen Beobachtungsverfahren zur Überprüfung des Sprachstandes: Für Kinder unter 3 Jahren liseb, BaSik oder den DJI-Boebachtungsleitfaden Sprache und für die Kinder von 3 bis 6 Jahren sismik und seldak oder BaSiK. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der „alltagsintegrierten Sprachförderung“ oder in speziellen Sprachförderprogrammen.
Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz wird der Schwerpunkt auf die alltagsintegrierte Sprachförderung gelegt, die ergänzt wird um eine zusätzliche Begleitung für Kinder, die einen besondere Förderbedarf aufweisen. Hier fehlt mir noch eine Information, wie der Förderbedarf ermittelt wird.
Saarland: Bei der Schulanmeldung wird der Sprachstand der Kinder überprüft, bei Auffälligkeiten wird die Sprachfähigkeit der Kinder in freiwilligen Vorkursen gefördert.
Sachsen: Die Sprachförderung der Kinder in Sachsen ist in den Alltag integriert, zur Überprüfung der sprachlichen Entwicklung werden die Beobachtungsverfahren Sismik und Seldak eingesetzt.
Sachsen-Anhalt: Sprachförderung ist in Form von alltagsintegrierter Sprachförderung Teil der Bildung in der Kita. Welcher Test aktuell eingesetzt wird, um einen zusätzlichen Förderbedarf zu ermitteln, habe ich noch nicht herausgefunden. Delfin 4 wurde jedenfalls wieder eingestellt.
Schleswig-Holstein: Zeigt sich bei der Schulanmeldung bei einem Kind ein zusätzlicher Förderbedarf, wird es im letzten Kitajahr in Sprachkursen besonders unterstützt.
Thüringen: Puh, hier habe ich nach einer halben Stunde Suche abgebrochen – ein einheitliches Bildungssystem wäre schon schön. Informationen warenleider nicht zu finden …
Grundsätzliches zum Thema Einschulung können Sie hier weiterlesen …
Weitere Informationen zum Thema Schulfähigkeit finden Sie hier …
Unser Blog jetzt-schulkind wird geschrieben von Frau Dr. Birgit Ebbert. Alle Beiträge © Dr. Birgit Ebbert.